Wie trete ich in die Kirche ein?

Mitglied der Evangelischen Kirche werden Sie,

  • wenn Sie bisher nicht getauft wurden, durch die Taufe. Die Taufe bereiten Sie im Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin vor. Nähere Informationen zur Taufe von Erwachsenen oder Jugendlichen finden Sie hier.
  • wenn Sie aus der Evangelischen oder einer anderen Kirche ausgetreten sind, durch den Kircheneintritt.

Kircheneintritt bei der Gemeinde

Sie können in die Evangelische Kirche eintreten, indem Sie dies in einem Gespräch mit einem Pfarrer/einer Pfarrerin erklären. Das Gespräch soll Ihnen Gelegeneheit geben, sich über Fragen zur Evangelischen Kirche und zum Evangelischen Verständnis des Glaubens - auch unverbindlich - zu informieren und ihre Entscheidung zu klären. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt der Christuskirche oder auch direkt mit einer_em unserer Pfarrer_innen auf.

Gerne bieten wir an, Sie nach dem Kircheneintritt mit einem Segen als neues Gemeindeglied in einem Gottesdienst zu begrüßen. Ob Ihnen diese From des Willkommens in der Gemeinde entspricht oder ob Sie es lieber im intimeren Rahmen des Gesprächs belassen, können Sie mit dem_der Pfarrer_in abstimmen. 

 

Kircheneintritt bei einer Ansprechperson für Kircheneintritt

Alternativ können Sie auch bei einer Ansprechperson für Kircheneintritt in die Evangelische Kirche eintreten. Ansprechperson in München ist Pfarrer Sebastian Kühnen:

Pfarrer Sebastian Kühnen
c/o Evangelische Hochschulgemeinde an der Hochschule München
Nymphenburger Str. 50
80335 München
Email an Sebastian Kühnen
www.zurueckzurkirche.de

Bitte vereinbaren Sie für ein Kircheneintrittsgespräch einen Termin. Wenn Sie uns telefonisch nicht erreichen, nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt mit uns auf. Wir melden uns schnellstmöglich und vereinbaren direkt mit Ihnen, wie Ihr Kircheneintritt vollzogen werden kann. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kircheneintrittsstellen.

 

Austritt aus einer Religionsgemeinschaft

Der “Übertritt” von einer anderen in die Evangelische Kirche setzt den rechtsgültigen Austritt aus der anderen Religionsgemeinschaft voraus. Diesen Austritt muss man vor der kommunalen Meldebehörde erklären. Für die Landeshauptstadt München finden Sie die entsprechenden Informationen hier.